Entlastungsbetrag und Zuschüsse der Pflegekasse
Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für Alltagshilfe. Wir erklären die Budgets verständlich und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

Was kostet Ihre Hilfe im Monat?
Wählen Sie Stunden und Besuche pro Monat. Der Rechner zeigt Ihnen, welchen Teil der Entlastungsbetrag abdeckt. Weitere Budgets ab Pflegegrad 2 sind darin noch nicht berücksichtigt.
Beispielrechnung
- Kosten im Monat
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- Entlastungsbetrag
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- Ihr Eigenanteil
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Unverbindliches Beispiel mit 38,00 € pro Stunde und 6,95 € Anfahrtspauschale je Besuch, ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge aus Vormonaten sind nicht eingerechnet.
- ab Pflegegrad 1131 €pro Monat
Entlastungsbetrag
Für Alltagshilfe, Haushalt und Betreuung durch anerkannte Angebote. Was Sie nicht nutzen, können Sie noch im folgenden Kalenderhalbjahr einsetzen.
§ 45b SGB XI - ab Pflegegrad 23.539 €im Kalenderjahr
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, zum Beispiel für eine Vertretung zu Hause, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
§ 42a SGB XI - ab Pflegegrad 2bis 40 %der Pflegesachleistung
Umwandlungsanspruch
Nicht genutzte Pflegesachleistungen können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
§ 45a Abs. 4 SGB XI - ab Pflegegrad 142 €pro Monat
Pflegehilfsmittel
Für Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen, zum Beispiel als Pflegebox. Voraussetzung: Pflegegrad und Pflege zu Hause.
§ 40 Abs. 2 SGB XI
Stand: Oktober 2026. Ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen, hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihrer Situation ab. Wir prüfen das gern mit Ihnen.
Stundensatz und Anfahrtspauschale
Unser Stundensatz beträgt 38 €, pro Termin kommt eine Anfahrtspauschale von 6,95 € dazu. Diese Kosten rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, solange Ihr Budget reicht.
Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € im Monat sind zum Beispiel drei Stunden Hilfe an einem Termin im Monat möglich. Ab Pflegegrad 2 können Sie über weitere Budgets oder privat zusätzliche Stunden buchen.
Nicht genutzte Beträge
Was Sie vom Entlastungsbetrag nicht nutzen, verfällt nicht gleich: Sie können es noch im folgenden Kalenderhalbjahr einsetzen. Wir schauen gern mit Ihnen, wie viel Guthaben Sie noch haben.
So rechnen wir mit der Pflegekasse ab
Pflegegrad prüfen
Wir klären, welcher Pflegegrad vorliegt und welche Budgets Sie nutzen können.
Abtretung unterschreiben
Mit Ihrer Abtretungserklärung dürfen wir die Leistungen direkt bei Ihrer Kasse einreichen.
Wir rechnen direkt ab
Sie erhalten eine Übersicht über die Besuche. Den Schriftverkehr mit der Kasse erledigen wir.
Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Lippe, Bielefeld und Herford
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, in allen 18 Orten unseres Gebiets. Auf der Seite Ihres Ortes finden Sie Ortsteile, Nachbarorte und Antworten auf häufige Fragen.
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Augustdorf
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Bad Salzuflen
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Barntrup
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Bielefeld
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Detmold
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Dörentrup
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Extertal
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Herford
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Horn-Bad Meinberg
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Kalletal
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Lage
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Lemgo
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Leopoldshöhe
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Lügde
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Oerlinghausen
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Schieder-Schwalenberg
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Schlangen
- Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag in Schloß Holte-Stukenbrock
Häufige Fragen
Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?
Er wird übertragen. Nicht genutzte Beträge können Sie im folgenden Kalenderhalbjahr noch einsetzen. Danach verfallen sie. Wir prüfen gern mit Ihnen, wie viel Sie noch zur Verfügung haben.
Gilt der Entlastungsbetrag schon bei Pflegegrad 1?
Ja. Alle, die zu Hause leben und Pflegegrad 1 bis 5 haben, können bis zu 131 € im Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.
Muss ich die Kosten vorstrecken?
Nein, wenn Sie uns eine Abtretungserklärung geben. Dann rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Kosten, die über das Budget hinausgehen, stellen wir Ihnen nur nach vorheriger Absprache in Rechnung.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % Ihrer nicht genutzten Pflegesachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. So sind deutlich mehr Stunden im Monat möglich.
Welche Tätigkeiten kann ich mit dem Entlastungsbetrag bezahlen?
Sie können den Entlastungsbetrag bei uns für Haushaltshilfe, Alltagshilfe und häusliche Betreuung nutzen. Dazu gehören etwa Putzen, Unterstützung beim Einkauf und Gesellschaft zu Hause. Welche Hilfe Sie im Alltag entlastet, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Budget gemeinsam ausrechnen
Wir schauen mit Ihnen, welche Beträge Ihnen zustehen und wie viele Stunden Hilfe damit möglich sind.
