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Hilfen

Verhinderungs­pflege in Lippe: Entlastung für Angehörige

Wer einen Menschen pflegt, braucht auch mal frei: für Urlaub, eigene Termine oder einfach zum Durchatmen. Wir übernehmen die Betreuung in dieser Zeit.

Verhinderungspflege

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegekasse. Wenn Sie als pflegende Angehörige verhindert sind, übernimmt eine andere Person die Betreuung. Seit dem 1. Juli 2025 gehört sie zum gemeinsamen Entlastungsbudget mit der Kurzzeitpflege.

Ein besonderer Anlass ist nicht nötig. Auch eine kurze Auszeit zur Erholung zählt. Wir kommen stundenweise oder für mehrere Tage am Stück und halten den gewohnten Tagesablauf ein.

Anlässe

Wann Verhinderungspflege hilft

  • Urlaub und Kurzreisen
  • Eigene Arzttermine
  • Krankheit oder Operation
  • Beruf und Dienstreisen
  • Familienfeiern und Feste
  • Erschöpfung und Erholung
Voraussetzungen

Wer hat Anspruch?

  • Ab Pflegegrad 2

    Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.

  • Pflege zu Hause

    Die Pflege findet in der eigenen Wohnung statt.

  • Pflegeperson verhindert

    Sie sind zeitweise verhindert oder brauchen eine Pause.

  • Ersatz organisiert

    Eine andere Person oder ein Anbieter wie wir übernimmt.

Zuschüsse

Was kostet Verhinderungspflege?

Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Während der Vertretung zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter. Wir helfen bei Antrag, Planung und Abrechnung.

  • ab Pflegegrad 23.539 €im Kalenderjahr

    Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

    § 42a SGB XI
  • ab Pflegegrad 250 %Pflegegeld weiter

    Pflegegeld bei Verhinderungspflege

    § 39 SGB XI

Stand: Oktober 2026.

Ablauf

So beantragen Sie Verhinderungspflege

  1. Antrag stellen

    Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt, wir helfen beim Formular.

  2. Vertretung planen

    Wir legen Tage und Zeiten fest und lernen die gepflegte Person kennen.

  3. Abrechnung

    Wir dokumentieren die Einsätze und rechnen mit der Pflegekasse ab.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden. Die Leistung soll die pflegende Person entlasten, wenn sie verhindert ist oder eine Pause braucht.

Muss ich die Verhinderungspflege beantragen?

Ja, bei der Pflegekasse der gepflegten Person. Ein formloser Antrag reicht oft aus, viele Kassen haben auch ein eigenes Formular. Wir helfen Ihnen gern beim Ausfüllen.

Geht Verhinderungspflege auch stundenweise?

Ja. Viele Familien nutzen das Budget für einzelne Stunden, zum Beispiel für einen festen freien Nachmittag pro Woche. Wir planen die Stunden so, wie es zu Ihrem Alltag passt.

Wird das Pflegegeld während der Vertretung gekürzt?

Während einer Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter, für bis zu acht Wochen im Jahr. Wie sich stundenweise Vertretung auswirkt, klären wir vorab mit Ihnen und Ihrer Kasse.

Was kostet die stundenweise Verhinderungspflege bei Ihnen?

Unser Stundensatz beträgt 38 € plus 6,95 € Anfahrtspauschale je Termin. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Das Erstgespräch ist kostenlos.

Wie rechnen Sie stundenweise Verhinderungspflege ab?

Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, solange das Budget reicht. Welche Unterlagen dafür benötigt werden und welches Budget noch verfügbar ist, klären wir mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse.

Kostenloses Erstgespräch

Gönnen Sie sich eine Pause

Rufen Sie uns an, wenn Sie Urlaub, Termine oder einfach freie Stunden planen. Wir übernehmen in dieser Zeit.