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Hilfen

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder beraten per Video und schicken den Nachweis an Ihre Kasse.

Pflegeberatung

Warum der Beratungsbesuch wichtig ist

Der Beratungsbesuch dient der Qualität der Pflege zu Hause und sichert Ihr Pflegegeld. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld nach einer Erinnerung kürzen und im Wiederholungsfall ganz einstellen.

Gleichzeitig ist der Besuch eine echte Hilfe: Wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation, geben Hinweise zu Hilfsmitteln, Sturzvorbeugung und Entlastung und beantworten Fragen, auch zum Umgang mit Demenz.

Pflichttermine

Wie oft der Besuch nötig ist

  • Pflegegrad 1: freiwillig, auf Wunsch
  • Pflegegrad 2: einmal im Halbjahr
  • Pflegegrad 3: einmal im Halbjahr
  • Pflegegrad 4: einmal im Vierteljahr
  • Pflegegrad 5: einmal im Vierteljahr
  • Frist läuft ab dem letzten Besuch
Inhalte

Worum es im Gespräch geht

  • Pflegesituation

    Wie läuft die Pflege zu Hause, wo hakt es im Alltag?

  • Sicherheit

    Hinweise zu Sturzvorbeugung, Wohnung und Hilfsmitteln.

  • Entlastung

    Welche Leistungen pflegenden Angehörigen zustehen.

  • Nachweis

    Das offizielle Formular füllen wir aus und senden es an die Kasse.

Kosten

Kostet der Beratungsbesuch etwas?

Für gesetzlich Versicherte rechnen wir den Beratungsbesuch direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten keine Rechnung. Privat Versicherte bekommen eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen.

  • ab Pflegegrad 1131 €pro Monat

    Entlastungsbetrag

    § 45b SGB XI
  • ab Pflegegrad 142 €pro Monat

    Pflegehilfsmittel

    § 40 Abs. 2 SGB XI

Stand: Oktober 2026.

Ablauf

So läuft der Beratungsbesuch ab

  1. Termin vereinbaren

    Wir klären Pflegegrad, Frist und passende Zeiten, auch kurzfristig.

  2. Beratung

    Bei Ihnen zu Hause oder per Video, in Ruhe und verständlich.

  3. Nachweis an die Kasse

    Wir senden den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch verpasse?

Die Pflegekasse erinnert Sie zunächst. Bleibt der Nachweis aus, kann sie das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz einstellen. Planen Sie den Termin deshalb rechtzeitig.

Muss ich den Nachweis selbst an die Kasse schicken?

Nein. Wir füllen das einheitliche Nachweisformular aus und übermitteln es direkt an Ihre Pflegekasse, meist elektronisch. Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Ist der Beratungsbesuch eine Begutachtung?

Nein. Es ist eine Beratung zur Qualität der Pflege zu Hause, kein Termin des Medizinischen Dienstes. Ihr Pflegegrad wird dabei nicht neu eingestuft.

Kann die Beratung auch per Video stattfinden?

Ja. Das offizielle Nachweisformular sieht die Videoberatung ausdrücklich vor. Sie können wählen: Besuch bei Ihnen zu Hause oder Gespräch per Video.

Wie bereite ich mich auf den Beratungsbesuch vor?

Legen Sie Ihren aktuellen Pflegebescheid bereit und notieren Sie, was im Pflegealltag gut läuft und wo Sie Unterstützung brauchen. Schreiben Sie auch Ihre Fragen auf, etwa zur Entlastung von Angehörigen. Wenn Ihre Pflegekasse Ihnen Unterlagen geschickt hat, halten Sie diese ebenfalls bereit.

Was kostet der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Für gesetzlich Versicherte rechnen wir den Beratungsbesuch direkt mit der Pflegekasse ab, für Sie entsteht dabei kein Eigenanteil. Nennen Sie uns bei der Anfrage Ihren Pflegegrad und Ihre Pflegekasse, dann planen wir den Termin bei Ihnen zu Hause oder per Video.

Kostenloses Erstgespräch

Beratungstermin rechtzeitig sichern

Nennen Sie uns Ihren Pflegegrad und die Frist. Wir finden einen Termin bei Ihnen zu Hause oder per Video.