Pflegegrade einfach erklärt
Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt. Wir erklären, wie er festgestellt wird und worauf Sie achten sollten.

Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Es gibt fünf Stufen: von geringen Beeinträchtigungen bei Pflegegrad 1 bis zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderem Bedarf bei Pflegegrad 5.
Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern der Alltag. Bei Demenz zum Beispiel ist der Bedarf oft höher, als es auf den ersten Blick scheint.
Was der Medizinische Dienst prüft
- Mobilität in der Wohnung
- Gedächtnis und Orientierung
- Verhalten und Stimmung
- Selbstversorgung im Alltag
- Umgang mit Krankheit und Medikamenten
- Alltag und soziale Kontakte
Tipps für den Begutachtungstermin
Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt. Danach kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause.
Den echten Alltag beschreiben
Viele zeigen sich im Termin von ihrer besten Seite. Besser ist es, offen zu erzählen, was im Alltag wirklich schwerfällt.
Ein Pflegetagebuch führen
Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei Hilfe nötig war. Das Tagebuch hilft im Gespräch mit dem Medizinischen Dienst.
Eine vertraute Person dazuholen
Ein Angehöriger oder eine andere vertraute Person kann beim Termin dabei sein und ergänzen, was Ihnen selbst nicht einfällt.
Bei Bedarf Widerspruch einlegen
Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.
Was wir übernehmen
Den Antrag und die Begutachtung begleiten die Pflegekasse und anerkannte Pflegeberatungsstellen. Wir unterstützen Sie im Alltag, oft schon während Sie auf den Bescheid warten.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Sie stellen den Antrag bei der Pflegekasse der Person, die Hilfe braucht. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Die Kasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung zu Hause.
Was prüft der Medizinische Dienst beim Hausbesuch?
Er schaut in sechs Bereichen, wie selbstständig der Alltag gelingt: Mobilität, Gedächtnis, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit sowie Alltag und Kontakte. Daraus ergibt sich der Pflegegrad.
Kann ich gegen die Einstufung Widerspruch einlegen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach dem Bescheid können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie dazu das Gutachten an und prüfen Sie, ob der Alltag richtig beschrieben ist.
Zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 Verhinderungspflege?
Nein, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Für Alltagshilfe können Sie bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag bis zu 131 € im Monat nutzen (§ 45b SGB XI).
Hilfe schon vor dem Bescheid
Während Sie auf die Einstufung warten, können wir Sie im Alltag schon entlasten. Sprechen Sie uns an.
